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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 R 996/07   

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https://dejure.org/2009,116854
LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 R 996/07 (https://dejure.org/2009,116854)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2009 - L 3 R 996/07 (https://dejure.org/2009,116854)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2009 - L 3 R 996/07 (https://dejure.org/2009,116854)
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  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 R 996/07
    "Akten" im Sinne dieser Vorschrift sind die Gerichtsakten; denn sie regelt die Prozessvertretung vor Ge-richt und spricht von der Verkündung einer Entscheidung, womit die nächstfolgende Gerichtsentscheidung gemeint ist (so BSG in SozR 3-1500 § 73 Nr. 9 m. w. N.).

    Mit Rücksicht auf die Regelung des § 73 Abs. 2 Satz 1 SGG a. F. bestehen keine rechtli-chen Bedenken dagegen, dass ein Richter nach Klageerhebung oder später auf einer zu den Gerichtsakten bis zur Verkündung der instanzabschließenden Entscheidung einzureichenden schriftlichen Prozessvollmacht für das sozialgerichtliche Verfahren besteht und diese vom Bevollmächtigten fordert (BSG in SozR 3-1500 § 73 Nr. 9; Be-schluss des BSG vom 16. Mai 2003 - B 13 RJ 83/02 B -).

    Nach der - fortentwickelten - Rechtsprechung des BSG (BSG in SozR 3-1500 § 73 Nr. 9) kann nach dem auf das Erfordernis der Einreichung zu den Gerichtsakten abstel-lenden Wortlaut des § 73 Abs. 2 Satz 1 SGG a. F. nur derjenige für das Verwaltungs-verfahren Bevollmächtigte als zugleich im Klageverfahren bevollmächtigt angesehen werden, der im Sozialgerichtsverfahren selbst eine Verklammerung zwischen Verwal-tungs- und Gerichtsakten herstellt, indem er sich - zur Einreichung einer Prozessvoll-macht richterlich aufgefordert - gegenüber dem Gericht auch ausdrücklich darauf be-ruft und aufzeigt, dass die in den Verwaltungsakten befindliche Vollmacht die Vertre-tung im Gerichtsverfahren mit abdeckt.

  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 39/90

    Wirkung einer Vollmacht für Verwaltungsverfahren im anschließenden Rechtsstreit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 R 996/07
    Außerdem reicht eine Vollmacht, die im Verwaltungsverfahren erteilt ist, dann aus, wenn sie zweifelsfrei deutlich macht, dass sie auch im anschließenden Rechtsstreit gelten soll (BSG in SozR 3-1500 § 73 Nr. 2).
  • BSG, 16.07.2003 - B 13 RJ 83/02 B

    Einreichung von Prozessvollmachten, Fristsetzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 R 996/07
    Mit Rücksicht auf die Regelung des § 73 Abs. 2 Satz 1 SGG a. F. bestehen keine rechtli-chen Bedenken dagegen, dass ein Richter nach Klageerhebung oder später auf einer zu den Gerichtsakten bis zur Verkündung der instanzabschließenden Entscheidung einzureichenden schriftlichen Prozessvollmacht für das sozialgerichtliche Verfahren besteht und diese vom Bevollmächtigten fordert (BSG in SozR 3-1500 § 73 Nr. 9; Be-schluss des BSG vom 16. Mai 2003 - B 13 RJ 83/02 B -).
  • BSG, 28.11.1975 - 4 RJ 85/75

    Rechtsbeistand - Ausschluß - Umfang der Vollmacht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 R 996/07
    Allerdings kann nach der Recht-sprechung des BSG ausnahmsweise eine Heilungsmöglichkeit im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren dann angenommen werden, wenn die Vollmachtsurkunde schon vor Erlass der Entscheidung ausgestellt und in der Vorinstanz keine Frist für die Einreichung der Vollmacht gesetzt oder trotz Fehlens der Vollmacht in der Sache ent-schieden wurde (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes in SozR 1500 § 73 Nr. 4 und BSG in SozR 1500 § 73 Nr. 2).
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